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Auswirkungen des Europäischen Gerichtshofs auf Malta, Curaçao und Offshore-Glücksspielanbieter
2026-01-15

Auswirkungen des Europäischen Gerichtshofs auf Malta, Curaçao und Offshore-Glücksspielanbieter

Wie aus dem jüngsten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU) hervorgeht — Spieler können Direktoren nicht lizenzierter Online-Glücksspielanbieter nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates verklagen — erlebt die Offshore-Glücksspielbranche derzeit einen der bedeutendsten Umbrüche im Risikomanagement der letzten Jahre.

Kernverschiebung: Der CJEU hat bestätigt, dass Glücksspielverluste als in dem Staat entstanden gelten, in dem der Spieler seinen Wohnsitz hat. Dadurch können Ansprüche nach lokalem Recht geltend gemacht werden und die Haftung kann sich potenziell auch persönlich auf Unternehmensdirektoren erstrecken.

Malta: Bill 55 verliert seinen strategischen Wert

Über Jahre hinweg positionierte sich Malta als rechtlich widerstandsfähiger Hub für grenzüberschreitendes Online-Glücksspiel. Ein zentraler Pfeiler dieser Strategie war Bill 55, der 2023 verabschiedet wurde und die Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile in Malta einschränkte, mit denen Glücksspielaktivitäten in der jeweiligen Spielerländerverordnung als illegal eingestuft wurden.

Das Urteil des Gerichtshofs schwächt diese Position erheblich.

Durch die Bestätigung, dass:

  • der Schaden im Staat des Wohnsitzes des Spielers eintritt, und
  • Ansprüche im Rahmen des Deliktsrechts auch persönlich gegen Unternehmensdirektoren gerichtet werden können,

reduziert das Urteil die praktische Schutzwirkung von Bill 55. Selbst wenn ein ausländisches Urteil als solches nicht in Malta vollstreckt wird, kann sich die Haftung nun nach dem nationalen Recht des Spielers konkretisieren — außerhalb des maltesischen Vollstreckungsschutzes.

In praktischer Hinsicht kann eine maltesische Lizenz nicht länger als rechtliche Firewall gegen grenzüberschreitende zivilrechtliche Ansprüche angesehen werden, insbesondere wenn Direktoren und Entscheidungsträger betroffen sind.

Kontext: Warum das CJEU-Urteil nicht überraschend kam

Bereits in den Jahren 2022–2023 hatten die obersten Gerichte in Österreich und Deutschland bestätigt, dass Spieler Verluste von Anbietern zurückfordern können, die Online-Glücksspiel ohne lokale Genehmigung anbieten, selbst wenn diese Anbieter über eine maltesische Lizenz verfügten (siehe meine Analyse dieses Themas aus dem Jahr 2023).

Nach der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland wurde eine solche Glücksspielaktivität als rechtswidrig eingestuft, wodurch die Glücksspielverträge nach nationalem Recht nichtig waren. Infolgedessen waren Spieler berechtigt, ihre Verluste nicht auf vertraglicher Grundlage, sondern wegen rechtswidriger Beeinträchtigung geschützter Verbraucherinteressen zurückzufordern.

Diese nationalen Entscheidungen legten den Grundstein für ein spielerzentriertes Verständnis von Schaden und Haftung, das später auf EU-Ebene übernommen wurde.

Maltas Reaktion: Vollstreckungsschutz statt materieller Rechtskonformität

Anstatt die zugrunde liegende Rechtmäßigkeit grenzüberschreitender Glücksspielaktivitäten zu klären, konzentrierte sich die gesetzgeberische Reaktion Maltas auf die Blockierung der Vollstreckung ausländischer Urteile — insbesondere durch die Einführung von Bill 55. Dieser Ansatz zielte darauf ab, maltesisch lizenzierte Betreiber durch Berufung auf den ordre public und durch Einschränkung der justiziellen Zusammenarbeit vor den praktischen Folgen nachteiliger Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten zu schützen.

Diese Strategie löste jedoch den grundlegenden rechtlichen Konflikt nicht. Sie verschob die Vollstreckung, neutralisierte aber nicht die Haftung. Das Urteil des CJEU stellt nun klar, dass das anwendbare Recht dort bestimmt wird, wo der Schaden eintritt — nämlich im Wohnsitzstaat des Spielers — und dass Ansprüche gegen Direktoren dem Deliktsrecht unterliegen und nicht dem internen Gesellschaftsrecht.

Von nationaler Rechtsprechung zu einer unionsweiten Doktrin

Der CJEU hat eine Entwicklung, die bereits in den nationalen Gerichten erkennbar war, zu einer unionsweiten kollisionsrechtlichen Doktrin erhoben. Das Urteil bestätigt, dass eine Offshore-Lizenzierung für sich genommen nicht geeignet ist, nationale Verbraucherschutzregelungen zu verdrängen.

In diesem Sinne konsolidiert und verallgemeinert das Urteil ein bereits bestehendes Risiko. Die rechtliche Unsicherheit, die zuvor von fragmentierter nationaler Rechtsdurchsetzung abhing, wurde nun durch eine klarere Regelung auf Ebene der Europäischen Union ersetzt.

Curaçao: Lizenzierung ohne lokale Genehmigung birgt steigende Risiken

Für in Curaçao lizenzierte Betreiber sind die Auswirkungen noch unmittelbarer.

Lizenzen aus Curaçao wurden lange Zeit genutzt, um ohne lokale Genehmigung in mehreren Märkten tätig zu sein — häufig in der Annahme, dass die Rechtsdurchsetzung schwach oder uneinheitlich sei. Das CJEU-Urteil bestätigt nun den gegenteiligen Trend:

  • Gerichte können lokales Spielerschutzrecht unabhängig von einer Offshore-Lizenz anwenden.
  • Die Haftung kann über die juristische Person hinaus auf Direktoren und Organmitglieder ausgedehnt werden.
  • Das Fehlen eines unionsweiten Regulierungsrahmens bietet keinen wirksamen kollisionsrechtlichen Schutz.

Da sich die Gerichte in der EU zunehmend auf eine spielerzentrierte Zuständigkeit ausrichten, sehen sich in Curaçao lizenzierte Betreiber, die EU-Residenten ansprechen, einem erheblich erhöhten Risiko von Klagen und Durchsetzungsmaßnahmen ausgesetzt.

Offshore-Betreiber: Strukturelle Exponiertheit statt rein regulatorischem Risiko

Über Malta und Curaçao hinaus sendet das Urteil ein breiteres Signal an die gesamte Offshore-Glücksspielbranche.

Historisch betrachteten viele Offshore-Betreiber lokale Lizenzanforderungen als regulatorische Hürde und zivilrechtliche Haftung als ein nachrangiges oder entferntes Risiko. Die Argumentation des Gerichts stellt dieses Modell grundlegend infrage.

Wenn das anwendbare Recht dem Spieler folgt und die Haftung als deliktisch — und nicht als vertraglich oder gesellschaftsrechtlich — eingeordnet wird, verlieren gängige Offshore-Strategien an Wirksamkeit:

  • Unternehmensumstrukturierungen bieten nur begrenzten Schutz und könnten die einzige verbleibende praktikable Option sein;
  • Lizenzarbitrage löst keine kollisionsrechtlichen Probleme mehr;
  • Direktoren und Entscheidungsträger sind persönlicher Haftung ausgesetzt.

Fazit: Das Risikomanagement verlagert sich von lizenzzentrierten Modellen hin zu einer zuständigkeitsorientierten rechtlichen Verantwortlichkeit, wobei Gerichte und private Klagen eine zunehmend zentrale Rolle spielen.

Schlussfolgerung

Das Urteil des CJEU verbietet Offshore-Glücksspiel nicht als solches. Es verändert jedoch die Risikobewertung grundlegend.

Eine Lizenz allein — sei es eine maltesische, eine aus Curaçao oder eine andere Offshore-Lizenz — stellt keine verlässliche Verteidigung mehr gegen Ansprüche von Spielern aus der EU dar. Die zivilrechtliche Haftung folgt zunehmend dem Spieler und nicht dem Betreiber, während sich der Durchsetzungsdruck von den Regulierungsbehörden zunehmend auf Gerichte und private Rechtsdurchsetzung verlagert.

Für Offshore-Betreiber, die ohne lokale Genehmigung gezielt Spieler aus der EU ansprechen, bedeutet dieses Urteil eine entscheidende Erosion langjähriger rechtlicher Grundannahmen.

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